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Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Wir unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in unserem GFO Zentrum Rüblinghausen – Wohnen & Pflege St. Matthäus mit der Kurzzeitpflege. Sie ist für Menschen da, die kurzzeitig in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden müssen, weil die häusliche Pflege nicht oder noch nicht in erforderlichem Umfang geleistet werden kann. 

Kurzzeitpflege kann in zwei Situationen in Anspruch genommen werden:

  • als Überbrückung nach einer Behandlung im Krankenhaus, bis zur Rückkehr nach Hause in die eigene Wohnung,
  • in so genannten Krisensituationen. Dazu zählen u.a. Krankheit, Urlaub oder Klinik- und Reha-Aufenthalt der pflegenden Personen. Als „Krise“ gilt auch, wenn die Pflegebedürftigkeit überraschend eintritt und beispielsweise das eigene Zuhause erst entsprechend umgebaut werden muss oder wenn eine Phase bis zum dauerhaften Einzug in ein Pflegeheim zu überbrücken ist.

Anspruch auf Kurzzeitpflege haben alle anerkannt pflegebedürftigen Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Kurzzeitpflege auch bei Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden. Wir informieren Sie dazu gerne persönlich. (Übergangspflege § 39c SGB V)

Kurzzeitpflege ist für einen Zeitraum von bis zu 56 Tagen im Jahr möglich. Die Kosten werden zum Teil von der Pflegeversicherung übernommen.